1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der MEA Event GmbH (im Folgenden „Anbieter“) und ihren Kunden abgeschlossen werden.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Anbieter bietet die Vermietung von Veranstaltungsräumen, die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie die Bereitstellung von Event-Dienstleistungen, Beratung und die Vermietung von Veranstaltungstechnik und Ausstattung an.
2.2. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag individuell vereinbart.
3. Vertragsschluss
3.1. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Kunden und die anschließende Bestätigung durch den Anbieter zustande.
3.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
4. Zahlungsbedingungen / Änderungen
4.1. Der Kunde teilt der MEA Event GmbH bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die als Grundlage für die Rechnungsstellung dient.
4.2. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % behält sich die MEA Event GmbH das Recht vor, die vereinbarten Preise anzupassen oder den Auftrag kosten- und haftungsfrei zu stornieren.
4.3. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
5. Stornierungsbedingungen
5.1. Stornierungen bedürfen der Schriftform (per E-Mail oder Post) und gelten ab dem Eingangsdatum bei uns.
5.2. Eine kostenfreie Stornierung der Veranstaltung ist bis 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin möglich.
Bei einer Stornierung durch den Kunden innerhalb von:
• 6 bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir eine Ausfallpauschale in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises.
• 3 bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % Ausfallpauschale an.
• ab 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn wird der volle Betrag (100 %) des vereinbarten Gesamtpreises fällig.
Berechnungsgrundlage ist das festgehaltene Angebot oder die Auftragsbestätigung.
Sollte zu diesem Zeitpunkt noch kein konkretes Angebot erstellt worden sein, wird eine realistische Schätzung anhand ähnlicher Veranstaltungen vorgenommen.
5.2. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6. Nutzung der Räumlichkeiten
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die gemieteten Räume pfleglich zu behandeln und nach der Veranstaltung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.
6.2. Schäden, die durch den Kunden, dessen Gäste oder Beauftragte verursacht werden, sind vom Kunden zu tragen.
7. Haftung
7.1. Der Mieter hat sich bei der Übergabe der Räumlichkeiten und Einrichtung von deren ordnungsgemäßem Zustand zu überzeugen und etwaige Beanstandungen unverzüglich schriftlich der MEA Event GmbH zu melden.
7.2. Der Mieter trägt das Risiko der Veranstaltung, einschließlich ihrer Vorbereitung und Abwicklung, und haftet für Schäden an Gebäude, Grundstück oder Inventar.
7.3. Die MEA Event GmbH übernimmt keine Haftung für Diebstähle während der Veranstaltung.
8. Technische Ausstattung und Dienstleistungen
8.1. Die bereitgestellte Veranstaltungstechnik bleibt Eigentum der MEA Event GmbH und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
8.2. Der Kunde haftet für Schäden oder Verlust der Technik.
8.3. Der Auf- und Abbau der Technik ist nur durch qualifiziertes Personal des Anbieters erlaubt.
9. Personal
9.1. Personal wie Servicekräfte wird gemäß Preisliste berechnet.
9.2. Die MEA Event GmbH haftet nur für eigenes Personal.
10. Datenschutz
10.1. Die für die Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten werden gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
10.2. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.
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